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Dienstag, 29. Dezember 2015

In Sachen Rassendiskriminierung *** Erfolg vor Bundesgericht für Willy Schmidhauser



Erfolg vor Bundesgericht für Willy Schmidhauser, 
Präsident Schweizer Demokraten Thurgau, 
(SD-Thurgau), 
in Sachen Rassendiskriminierung

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich warf Wilhelm Schmidhauser vor, er habe in der Zeit vom 13. November 2009 bis zum 27. August 2011 durch Äusserungen in neun Texten, die mit einer Ausnahme auf der Internetseite der Schweizer Demokraten SD Thurgau publiziert wurden, sich einerseits der mehrfachen Widerhandlung gegen Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB (Rassendiskriminierung) und andererseits der mehrfachen Widerhandlung gegen Art. 261 Abs. 1 StGB (Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) schuldig gemacht. Wilhelm Schmidhauser hatte namens der Partei in den Internet-Texten www.sd-tg.ch Verse aus dem Koran zitiert und Kommentare seiner Partei dazu abgegeben.

Das Bezirksgericht Andelfingen sprach Wilhelm Schmidhauser mit Urteil vom 18. Juni 2014 in allen Anklagepunkten der Rassendiskriminierung schuldig. Vom Vorwurf der mehrfachen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sprach es ihn dagegen frei.

Wilhelm Schmidhauser erhob Berufung. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach Wilhelm Schmidhauser in vier Anklagepunkten der Rassendiskriminierung schuldig. In fünf Anklagepunkten sprach es ihn frei. Es bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 90.--, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren.

Wilhelm Schmidhauser erhob dagegen Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Er stellte die Anträge, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben und er sei freizusprechen. Eventualiter sei die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Es sei ihm eine Entschädigung von Fr. 3'500.-- und eine Genugtuung von Fr. 30'000.-- zuzusprechen.


Das Bundesgericht hat nun Schmidhausers Bescherde gutgeheissen. Den Ausführungen in der Anklageschrift habe nicht entnommen warden können, welche einzelnen konkreten Äusserungen des Beschwerdeführers die Staatsanwaltschaft als tatbestandsmässig erachtet. Die Staatsanwaltschaft hätte diese einzelnen Äusserungen in der Anklageschrift auflisten müssen.

Durch das von ihr gewählte Vorgehen habe es sich die Staatsanwaltschaft erspart, sich mit den einzelnen Äusserungen aus-einanderzusetzen, und mute sie dem Beschwerdeführer zu darzulegen, weshalb alle in der Anklageschrift wiedergegebenen Äusserungen nicht tatbestandsmässig seien. Eine Anklageschrift in dieser Dar-stellungsform erfülle die Informations- und Umgrenzungsfunktion nicht.

Die Verurteilung des Beschwerdeführers verletzte also den Anklagegrundsatz. Die Beschwerde wurde daher gutgeheissen, die Urteile aufgehoben und an das Obergericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
Die Vorinstanz müsse sich erneut mit den Kosten- und Entschädigungsfolgen befassen. Willy Schmidhauser wurde eine Entschädigung von Fr. 3000.-- für das Verfahren vor Bundesgericht zugesprochen.

Aus dem Urteil ist nicht klar ersichtlich, ob Willy Schmidhauser damit endgültig freigesprochen worden ist oder nicht. Allerdings lässt der Wortlaut des Entscheides kaum eine andere Interpretation zu.
Willy Schmidhauser freut sich über diesen Erfolg für sich und seine Partei.
Urteil: 6B_710/2015

http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000neu.htm

Freitag, 18. Dezember 2015

Hermann Lei *** Politisch korrekte Weihnachten



Politisch korrekte Weihnachten
Von Herman Lei, Kantonsrat, Frauenfeld TG
 Flüchtlinge, Asylbewerber und Dschihadisten – sie alle stören sich an unseren christlichen Bräuchen. Eilfertige Behörden sorgen deshalb dafür, dass die christliche Symbolik aus unserem gelebten Alltag verschwindet.

 Josef, Maria und das Jesuskind standen gerade einmal 24 Stunden in der Krippe unter dem offiziellen Weihnachtsbaum. Dann liess der Neuenburger SP-Stadtrat Olivier Arni die Holzkrippe entfernen. «Die Tanne soll nicht mit religiösen Symbolen in Verbindung gebracht werden», rechtfertigte der Stadtrat die Abräumaktion. «Es ist eine Tanne für alle Bürger, konfessionslose und gläubige.»
 Mit der Verbannung christlicher Symbole steht der SP-Stadtrat nicht allein. Aus Angst vor Andersgläubigen singen unsere Schüler nicht mehr «Stille Nacht, heilige Nacht», sondern «Zimetstärn hani gern». Behörden versenden Neujahrsgrüsse statt Weihnachtskarten und wünschen an der «Jahresendfeier» fröhliche Feiertage statt «frohe Weihnachten». 
Die Umdeutung christlicher Symbolik zu Weihnachten erinnert an die DDR, wo Engel zu «geflügelten Jahresend-Figuren» wurden. Auch der Samichlaus hat’s immer schwerer: Nichtchristlichen Eltern passt der katholische Heilige nicht. Bald sind Ostern oder Pfingsten dran.
In ganz Europa gehen die Lichter aus: Der Weihnachtsbaum von Paris musste aus Angst vor terroristischen Anschlägen durch Islamisten weichen. In mehreren deutschen Städten werden «Weihnachtsmärkte» zu «Winterfesten», weil Nicht-Christen sich am Namen stören könnten. 
In Nordrhein-Westfalen wollte Die Linke den Tag des Heiligen Martin in «Sonne-Mond-und-Sterne-Fest» umbenennen, um Kinder anderer Kulturkreise nicht mit christlichen Traditionen zu belasten. In Solingen will man statt der «Weihnachtsbeleuchtung» das «Winterlicht» anzuzünden. 
Wegen der «Flüchtlinge» wird das vorweihnachtliche Brauchtum auch in Österreich zurückgedrängt: Diverse Krampusläufe – vielerorts fixer Bestandteil der Adventsbräuche – wurden abgesagt. Der «Krampus» ist eine Schreckgestalt in Begleitung des heiligen Nikolaus. Während der Nikolaus die braven Kinder beschenkt, werden die unartigen vom Krampus bestraft. Die Masken würden die «Flüchtlinge» erschrecken, hiess es.
 Das christliche Abendland knickt ein, um Anhänger anderer Religionen keinen Anlass zum Zorn zu bieten. Insbesondere die Dominanz des Islam in der Öffentlichkeit nimmt zu, auch weil viele die christlichen Werte nicht verteidigen und leben.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen nicht etwa «schöne Festtage» und bestelle Ihnen auch keine netten «Neujahresgrüsse», sondern wünsche Ihnen und Ihren Liebsten schlicht und einfach «besinnliche Weihnachten»!

Hermann Lei, Frauenfeld

Freitag, 9. Oktober 2015

Schweizer Politik *** Bravo Island – denn, Island setzt seinen Volkswillen um!



Island setzt Volkswillen um



http://www.kla.tv/6877

Bravo Island – denn, Island setzt seinen Volkswillen um!
Die isländische Regierung hat entschieden, die Beitrittsverhandlungen mit der EU nicht mehr aufzunehmen. Sie hat ihr Beitrittsgesuch offiziell zurückgezogen und ersucht die EU, dies fortan zu respektieren.
von zf.

WICHTIGER HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung

von zf.

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Quellen/Links:
- http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_1...

Sonntag, 2. August 2015

Schweizer Politik *** Zum Schweizer Nationalfeiertag 2015



Zum Schweizer Nationalfeiertag 2015


Zum Schweizer Nationalfeiertag – Was der Rütlirapport General Guisans für uns heute bedeutet.


 Samstag, 01.08.2015

Heute, am Nationalfeiertag der Schweiz haben wir Grund genug um auf ein Ereignis zurückzublicken, das genau heute vor einer Woche, am 25. Juli, sein 75-jähriges Jubiläum feierte: nämlich der berühmte Rütlirapport von General Guisan. Dieses Ereignis gilt selbst unter Historikern, die es als angebliches „Rütli-Mythos“ runterspielen wollen, unbestritten und zu Recht als historischer Wendepunkt in der Schweizer Geschichte. Was genau war geschehen?



Die Schlussfrage in obigem Video lautete:



... und hier die Antwort:


Veröffentlicht am 01.08.2015

Montag, 4. Mai 2015

Roger Schawinski im Gespräch mit Roger Köppel *** Kurz, prägnant und fadengerade....



 Roger Köppel, Chefredaktor der «Weltwoche», ist nun auch Politiker. Im Herbst will er Nationalrat werden. Journalist und Politiker, geht das? Und als Intellektueller in der Volkspartei SVP? Roger Schawinski diskutiert mit Köppel über Roger Köppel.


Er hatte es immer verneint, nein, er wolle nicht der SVP beitreten, obwohl seine «Weltwoche» schon längst das SVP-Parteiprogramm mit Zahlen und Geschichten legitimierte und journalistisch ausschmückte.
Dann kamen der 14. Februar 2014 und das Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Köppel, Chefredaktor und Verleger, war ein Verfechter der Initiative und tourte nach der Abstimmung mit einer Vortragsreihe zum Thema durchs Land.

Der Bundesrat präsentierte im Sommer dann seinen Plan zur Umsetzung. Köppel war Kritiker an vorderster Front. Irgendwann war sein Nein einem «Iich schliesse es nicht aus, in die Politik zu gehen» gewichen. Ende Februar gab er schliesslich seinen Beitritt in die SVP bekannt. Er müsse - der Auftrag rufe.

Als Nationalrat will der 50-Jährige «kompromisslos bekämpfen», dass sich die Schweiz «europäischem Recht und europäischen Richtern» unterwirft. «Ich finde es unerträglich», sagt er, «wie sich der Bundesrat bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vor Brüssel in den Staub wirft».

Seine Rhetorik ist ganz SVP. Doch passen die Partei der Treichler und Schweizerfahnen und der studierte Historiker zusammen? Verliert er als SVP-Politiker nicht seine publizistische Glaubwürdigkeit, von der er behauptet, sie bisher bewahrt zu haben? Bringt er Familie, Verlag und Politik unter einen Hut?
Zum ersten Mal interviewt Roger Schawinski Roger Köppel als Neopolitiker.



Mittwoch, 29. April 2015

Es steht viel auf dem Spiel *** Die Schweizer sollen zu EU-Befürwortern "umerzogen" werden!


Die Schweizer sollen zu EU-Befürwortern "umerzogen" werden! 


Veröffentlicht am 29.04.2015
http://www.kla.tv/5816

Herzlich begrüße ich sie zu unserem heutigen Medienkommentar über die weitere Entwicklung in der Schweiz der „bilateralen Verträge mit der EU“. Seit 1957 wurden verschiedene sogenannte bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäische Gemeinschaft – ab 1992 mit der Europäischen Union (EU) - in Kraft gesetzt. 

Diese sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der EU auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene regeln. Bilateral bedeutet wörtlich „zweiseitig“ und bezieht sich sinngemäß auf zwei Parteien auf Augenhöhe.
Seit längerem nun äußerte die EU Kritik an den sogenannten bilateralen Verträgen und fordert eine „dynami-sche“ Rechtsangleichung an EU-Recht – was immer unter „dynamisch“ zu verstehen ist. Dadurch sollen um-ständliche Neuverhandlungen der bilateralen Verträge unnötig gemacht und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht werden. Im Dezember 2012 bekräftigte der Rat der Europäischen Union diese Sichtweise und entschied, dass es keine neuen bilateralen Abkommen nach dem Modell der bisherigen Verträge mit der Schweiz mehr geben soll. 

 Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die „dynamische Rechtsangleichung“ in einem „Rahmenvertrag“ zu regeln. Dieser soll nun für alle bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein. Über dieses sogenannte Rahmenabkommen berichteten wir ausführlich in der Sendung vom 02.04.2015 - Der „Rahmenabkommen“ Betrug [www.kla.tv/ 5673]

 
Die Gegner des Rahmenvertrags argumentieren, dass dieser in Wahrheit nichts anderes als ein Unterwer-fungsvertrag sei. Der Bundesrat wolle damit unser Land an die Strukturen der EU fesseln, was einem EU-Beitritt faktisch gleichkommt. Sehen sie dazu im Anschluss an diese Sendung ein gut 4-minütiges Video, wel-ches das „Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt“ am 14.4.2015 veröffentlichte.
Im Moment vergeht in den Schweizer Medien kaum eine Woche, in der die bilateralen Verträge nicht themati-siert werden. Speziell geht es um das Personenfreizügigkeitsabkommen von 1999, das allen EU-Bürgern freien Zugang in die Schweiz gewährleistet. Nun hatte sich aber das Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 dafür entschieden, die Zuwanderung wieder selber zu regeln. 

Im Klartext bedeutet das, dass das Perso-nenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt werden müsste. Das gefällt der EU, wie auch vielen Schweizer Politikern und Unternehmern gar nicht. Die EU möchte bilaterale Verträge, wie z.B. auch das Stromabkommen, nur noch als „Gesamtpaket“, was dem „Rahmenvertrag“ gleichkommt, aushandeln.
Gerade am 26.April berichtet die die „Neue Zürcher Zeitung“ bzw. die „NZZ am Sonntag“, dass das Strom-Abkommen sowie weitere Verhandlungen für ein Finanzdienstleistungsabkommen von Brüssel gestoppt wur-den. Ich zitiere die NZZ: „In Brüssel […] gilt nun wieder, was die 28 Mitgliedsstaaten im Dezember beschlos-sen haben: Ohne ein Bekenntnis der Schweiz zur Personenfreizügigkeit und ohne Abschluss eines institutio-nellen Rahmenvertrages gibt es keine neuen Abkommen.“
Seit einiger Zeit nun ist in der Schweiz eine heftige Diskussion entbrannt, ob sich die Schweiz dem Druck der EU beugen soll, oder, ob die Schweiz die bilateralen Verträge ebenso gut kündigen ...

von mb./dd.

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Quellen/Links:
-Der „Rahmenabkommen“ Betrug vom 2.4.15, http://www.kla.tv/1333
-Soll das Schweizer Volk für den Beitritt in die EU und den Euro fit getrimmt werden? vom 12.2.15, http://www.kla.tv/1250
-Wollen sich die Schweizer wirklich total entrechten lassen? vom 5.2.15, http://www.kla.tv/1236
-Schweizer Serie über die "Untergrabung der Volksrechte" vom 18.09.2014, http://www.kla.tv/4141
-https://www.youtube.com/watch?v=aU4iU...

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