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Samstag, 12. Juli 2014

Schleichende EU - Anpassung (2) *** Editorial von Roger Köppel zum Thema "Burkhalter"







Das heutige Editorial von Roger Köppel zum Thema "Burkhalter"

Es scheint sich abzuzeichnen, was man ­immer schon wusste: Die Europäische Union (EU) will, dass die Schweiz in allen ­Vertragsbeziehungen, die sie mit der EU unterhält, zukünftiges EU-Recht automatisch übernehmen soll. Kommt es zu Differenzen, hat sich die Schweiz dem bindenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterstellen. Das zumindest sind die Eckpunkte eines Papiers, das angeblich die Verhandlungsposition Brüssels gegenüber der Schweiz markiert. Angeblich deshalb, weil sich die Authentizität und Verbindlichkeit des Papiers noch nicht gültig beurteilen lässt. Immerhin: Es wurde von der EU bis jetzt nicht dementiert.

In der Sache formuliert das EU-Dokument das bekannte Missverständnis: Brüssel geht davon aus, dass die Schweiz Mitglied seines Binnenmarkts ist und auch sein will. Ein ­Binnenmarkt ist weit mehr als ein Markt. Ein Markt ist lediglich ein Absatzgebiet für Waren und Dienstleistungen. Ein Binnenmarkt ist ein territorial abgegrenztes Wirtschafts­gebiet mit eigener Rechtsordnung. Ein Markt regelt lediglich Produktebestimmungen und die Art, wie Produkte und Dienstleistungen verkauft werden können. Staaten schliessen untereinander Freihandelsabkommen ab, um solche Fragen zu klären.

Ein Binnenmarkt allerdings geht viel weiter. Er umfasst alle Gesetze, welche die Wirtschaft eines Landes regeln. Wer von Binnenmarkt spricht, meint nicht nur, wie eine Tafel Schokolade eingepackt werden muss oder welche Medikamente in einem bestimmten Hoheitsgebiet zum Verkauf zugelassen sind. Mit dem Wort Binnenmarkt bezeichnen wir Arbeitsmarktgesetze, Steuerfragen, Fragen des freien Güter- und Personenverkehrs. Ein Binnenmarkt ist das rechtliche Gehäuse der Wirtschaft eines Landes.

Es geht um Politik: Gerade der europäische Binnenmarkt ist ausdrücklich mit dem Ziel eingeführt worden, den losen Staatenverbund der früheren «Europäischen Gemeinschaften» zu einem Bundesstaat neuen Zuschnitts unter dem Namen «Europäische Union» zu verschweissen. Der EU-Binnenmarkt ist Vorstufe und Vorantreiber des werdenden Bundesstaats EU. Wer im EU-Binnenmarkt mitmacht, wird unweigerlich vom Sog erfasst.

Wenn die EU davon spricht, die Schweiz sei bereits Mitglied ihres Binnenmarkts oder wolle es sein, dann ist für sie die Schweiz nicht einfach ein Handelspartner, der seine Produkte und Dienstleistungen in der EU verkaufen will, sondern sie betrachtet die Schweiz schon als Teil ihrer Rechtsordnung. Für die EU ist die Schweiz, was die Wirtschaftsbeziehungen angeht, eine Art Mitglied der EU, allerdings ein Mitglied, das auf eine formelle Mitgliedschaft verzichtet und deshalb nichts zu sagen hat.

In der Schweiz hingegen kursieren ganz andere Vorstellungen. Der Schweiz ist von ­ihrer eigenen Regierung die «Annäherung», der «Zugang» zum europäischen Binnenmarkt stets als blosses Verfahren zur Verbesserung der Handelsbeziehungen verkauft worden. Bundesrat, Wirtschaftsverbände und Parteien haben die Worte Binnenmarkt und Markt synonym verwendet. Niemand ist gegen Marktzugang, also war man auch für den Binnenmarkt, obschon es sich um zwei grundverschiedene Realitäten handelt.

Aus ihrer Sicht hat die EU recht: Sie akzeptiert in ihrem Binnenmarkt keine Extrawürste. Alle Teilnehmer des Binnenmarkts sind dessen Regeln und Gesetzen unterworfen. Die Schweiz macht es gleich. Der schweizerische Binnenmarkt ist verbindlich für alle Kantone. Würde die Schweiz Österreich oder China in den schweizerischen Binnenmarkt integrieren, müssten die Chinesen und die Österreicher ebenfalls alle Schweizer Binnenmarktgesetze übernehmen, die aktuellen wie die künftigen. Gleiches Recht für alle.

Aus dem Gesagten geht logisch hervor: Die Schweiz muss der EU endlich klarmachen, dass sie weder Mitglied des europäischen ­Binnenmarkts ist noch sein will. Die Schweiz will möglichst offene Märkte auf der ganzen Welt. Sie will Freihandels- und Dienstleistungsabkommen. Sie hat ein Interesse an einem durchaus freien, kontrollierbaren Personenverkehr, aber nicht an automatisierten jährlichen Völkereinwanderungen im Umfang einer mittelgrossen Stadt.

Die Weltgeschichte ist eine Abfolge von Missverständnissen. In den Beziehungen zwischen der Schweiz und Brüssel liegt ein solches seit Jahren vor. Dank der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit vom 9.Februar sind vielen Leuten im Land die ­Augen geöffnet worden. Sie stellen erstmals fest, dass der «bilaterale Weg» die Schweiz viel tiefer in die EU hineingeführt hat, als dies den Schweizern von ihrer eigenen Regierung bisher deutlich gemacht wurde.

An der ungebremsten Personenfreizügigkeit manifestierte sich das Unbehagen. Viele Schweizerinnen und Schweizer haben den Kontroll- und Souveränitätsverlust gespürt. Man sollte die Differenzen nicht künstlich hochkochen. Die Schweiz ist ein friedliches Land. Sie zahlt ihre Rechnungen pünktlich. Sie ist ein guter Kunde der EU und hält sich an ihre Verträge. Als Kleinstaat hat sie ein ­Interesse an einer möglichst freien eigenen Wirtschaftsordnung. Sie hat auch ein Recht darauf. Deshalb darf sie sich nicht einschnüren lassen ins Korsett des europäischen Binnenmarkts, der unserem freiheitlichen Wirtschaftsverständnis widerspricht.

Zurück zum erprobten Freihandel, muss für Aussenminister Didier Burkhalter die ­Devise lauten. Es ist ohne weiteres möglich, diesen bewährten schweizerischen Standpunkt in Brüssel zu vertreten. Man muss es nur wollen.

Foto: Das heutige Editorial von Roger Köppel zum Thema "Burkhalter"

Es scheint sich abzuzeichnen, was man ­immer schon wusste: Die Europäische Union (EU) will, dass die Schweiz in allen ­Vertragsbeziehungen, die sie mit der EU unterhält, zukünftiges EU-Recht automatisch übernehmen soll. Kommt es zu Differenzen, hat sich die Schweiz dem bindenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterstellen. Das zumindest sind die Eckpunkte eines Papiers, das angeblich die Verhandlungsposition Brüssels gegenüber der Schweiz markiert. Angeblich deshalb, weil sich die Authentizität und Verbindlichkeit des Papiers noch nicht gültig beurteilen lässt. Immerhin: Es wurde von der EU bis jetzt nicht dementiert.

In der Sache formuliert das EU-Dokument das bekannte Missverständnis: Brüssel geht davon aus, dass die Schweiz Mitglied seines Binnenmarkts ist und auch sein will. Ein ­Binnenmarkt ist weit mehr als ein Markt. Ein Markt ist lediglich ein Absatzgebiet für Waren und Dienstleistungen. Ein Binnenmarkt ist ein territorial abgegrenztes Wirtschafts­gebiet mit eigener Rechtsordnung. Ein Markt regelt lediglich Produktebestimmungen und die Art, wie Produkte und Dienstleistungen verkauft werden können. Staaten schliessen untereinander Freihandelsabkommen ab, um solche Fragen zu klären.

Ein Binnenmarkt allerdings geht viel weiter. Er umfasst alle Gesetze, welche die Wirtschaft eines Landes regeln. Wer von Binnenmarkt spricht, meint nicht nur, wie eine Tafel Schokolade eingepackt werden muss oder welche Medikamente in einem bestimmten Hoheitsgebiet zum Verkauf zugelassen sind. Mit dem Wort Binnenmarkt bezeichnen wir Arbeitsmarktgesetze, Steuerfragen, Fragen des freien Güter- und Personenverkehrs. Ein Binnenmarkt ist das rechtliche Gehäuse der Wirtschaft eines Landes.

Es geht um Politik: Gerade der europäische Binnenmarkt ist ausdrücklich mit dem Ziel eingeführt worden, den losen Staatenverbund der früheren «Europäischen Gemeinschaften» zu einem Bundesstaat neuen Zuschnitts unter dem Namen «Europäische Union» zu verschweissen. Der EU-Binnenmarkt ist Vorstufe und Vorantreiber des werdenden Bundesstaats EU. Wer im EU-Binnenmarkt mitmacht, wird unweigerlich vom Sog erfasst.

Wenn die EU davon spricht, die Schweiz sei bereits Mitglied ihres Binnenmarkts oder wolle es sein, dann ist für sie die Schweiz nicht einfach ein Handelspartner, der seine Produkte und Dienstleistungen in der EU verkaufen will, sondern sie betrachtet die Schweiz schon als Teil ihrer Rechtsordnung. Für die EU ist die Schweiz, was die Wirtschaftsbeziehungen angeht, eine Art Mitglied der EU, allerdings ein Mitglied, das auf eine formelle Mitgliedschaft verzichtet und deshalb nichts zu sagen hat.

In der Schweiz hingegen kursieren ganz andere Vorstellungen. Der Schweiz ist von ­ihrer eigenen Regierung die «Annäherung», der «Zugang» zum europäischen Binnenmarkt stets als blosses Verfahren zur Verbesserung der Handelsbeziehungen verkauft worden. Bundesrat, Wirtschaftsverbände und Parteien haben die Worte Binnenmarkt und Markt synonym verwendet. Niemand ist gegen Marktzugang, also war man auch für den Binnenmarkt, obschon es sich um zwei grundverschiedene Realitäten handelt.

Aus ihrer Sicht hat die EU recht: Sie akzeptiert in ihrem Binnenmarkt keine Extrawürste. Alle Teilnehmer des Binnenmarkts sind dessen Regeln und Gesetzen unterworfen. Die Schweiz macht es gleich. Der schweizerische Binnenmarkt ist verbindlich für alle Kantone. Würde die Schweiz Österreich oder China in den schweizerischen Binnenmarkt integrieren, müssten die Chinesen und die Österreicher ebenfalls alle Schweizer Binnenmarktgesetze übernehmen, die aktuellen wie die künftigen. Gleiches Recht für alle.

Aus dem Gesagten geht logisch hervor: Die Schweiz muss der EU endlich klarmachen, dass sie weder Mitglied des europäischen ­Binnenmarkts ist noch sein will. Die Schweiz will möglichst offene Märkte auf der ganzen Welt. Sie will Freihandels- und Dienstleistungsabkommen. Sie hat ein Interesse an ­einem durchaus freien, kontrollierbaren Personenverkehr, aber nicht an automatisierten jährlichen Völkereinwanderungen im Umfang einer mittelgrossen Stadt.

Die Weltgeschichte ist eine Abfolge von Missverständnissen. In den Beziehungen zwischen der Schweiz und Brüssel liegt ein solches seit Jahren vor. Dank der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit vom 9.Februar sind vielen Leuten im Land die ­Augen geöffnet worden. Sie stellen erstmals fest, dass der «bilaterale Weg» die Schweiz viel tiefer in die EU hineingeführt hat, als dies den Schweizern von ihrer eigenen Regierung bisher deutlich gemacht wurde.

An der ungebremsten Personenfreizügigkeit manifestierte sich das Unbehagen. Viele Schweizerinnen und Schweizer haben den Kontroll- und Souveränitätsverlust gespürt. Man sollte die Differenzen nicht künstlich hochkochen. Die Schweiz ist ein friedliches Land. Sie zahlt ihre Rechnungen pünktlich. Sie ist ein guter Kunde der EU und hält sich an ihre Verträge. Als Kleinstaat hat sie ein ­Interesse an einer möglichst freien eigenen Wirtschaftsordnung. Sie hat auch ein Recht darauf. Deshalb darf sie sich nicht einschnüren lassen ins Korsett des europäischen Binnenmarkts, der unserem freiheitlichen Wirtschaftsverständnis widerspricht.

Zurück zum erprobten Freihandel, muss für Aussenminister Didier Burkhalter die ­Devise lauten. Es ist ohne weiteres möglich, diesen bewährten schweizerischen Standpunkt in Brüssel zu vertreten. Man muss es nur wollen.

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